Zuständigkeit
Behördlicher Klimaschutz.
Das Umweltbundesamt in Dessau, Sachsen-Anhalt, ist als Behörde für Klimaschutz zuständig. Allerdings nicht allein für Klimaschutz. Und nicht allein das Amt in Dessau. Im Prinzip sind alle Behörden für Klimaschutz zuständig. Oder keiner. Oder wie?
Jedenfalls haben alle Behörden den Klimaschutz in ihren Entscheidungen stets mitzubeachten, soweit der Klimaschutz für den jeweiligen Verwaltungsakt eine Relevanz besitzt. Ob es Relevanz besitzt, ist meist in das Ermessen der Behörde gestellt. Also meist nicht so viel.
So ist der Klimaschutz in den Behörden einerseits allgegenwärtig, andererseits „gegenwärtig alle“. Dennoch finden sich auch immer wieder Behörden, die das Thema – gerade auch in ihrer Selbstorganisation – ernst nehmen und intensiv an Lösungen arbeiten. Auf Behördenebene sind Klimabeauftragte oder Klimamanager immer häufiger anzutreffen. Das macht Hoffnung.
Noch mehr Hoffnung wäre berechtigt, wenn der Klimaschutz über einen eigenen Behördenzug von unterer, oberer und oberster Klimaschutzbehörde Einzug in den Behördenalltag finden würde. Nur so lässt sich dem Klimaschutz auch behördlich das Gewicht verleihen, das Verkehr, Naturschutz und Denkmalschutz schon haben.
Mit Behörden arbeiten wir zusammen. Und zwar gerne.
Weil auch Beamte Menschen sind.