Schutz
Nur Personenschützer?
Ohne Ansehen der Person müssen Behörden entscheiden. Jede dieser Entscheidungen bedeutet den Schutz von etwas. Der Staat schützt seine Bürger. Und nicht nur die. Er schützt auch „Schutzgüter“. Und davon gibt es eine Menge.
Ob Schutz von oder Schutz gegen, der Gedanke des Schutzes ist fast überall in Gesetze und Verordnungen gegossen.
Jugend-, Brand-, Wettbewerbs-, Verkehrs-, Trinkwasser-, Verfassungs-, Boden-,
Umwelt-, Natur-, Arten-, Kinder-, Emissions-, Verbraucher-, Arbeits-, Hochwasser-, Wald-, Landschafts-, Vogel-, Denkmal-, Baum-, Gesundheits-, Infektions-, Grenz-, Kündigungs-, Lebensmittel-, Patent-, Eigentums-, Daten-, Rechts-, Behinderten-, Zeugen-, Meeres-, Katastrophen- und so weiter und so weiter...
-SCHUTZ.
Relativ spät kam hinzu: der Klimaschutz.
Um diesen ganzen Schutzaufgaben gerecht zu werden, sollen Behörden „Vorsorge“ leisten und Maßnahmen zur „Bekämpfung“ durchführen. Damit kein „Schutzgut“ im Regen stehen gelassen wird.
Wenn Behörden das nicht machen, wer macht es dann?