Anforderungen
Balance-Akte.
Hohe, ja übermenschliche Anforderungen werden an Behörden und Beamte gestellt.
Gerichte wachen stets darüber, ob Behörden in ihrem Tun dem Anspruch auch gerecht werden. Das muss man erstmal hinbekommen. Aber dabei bleibt es nicht.
Bei völliger Hingabe an die Aufgabe sollen Beamte völlig leidenschaftslos dienen.
Beamte sollen bei strikter Neutralität für die Sache Partei ergreifen.
Beamte sollen sich völlig ausgewogen für oder gegen etwas entscheiden.
Beamte müssen zur Amtsausübung ein persönliches Interesse für die Sache entwickeln, dürfen aber keine persönlichen Interessen verfolgen.
Beamte müssen bei allen Entscheidungen die Verhältnismäßigkeit wahren, ohne die wahren Verhältnisse nach der Aktenlage wirklich kennen zu können.
Beamte sollen strikt sachgebunden auf der Grundlage objektiver Fakten entscheiden, die sich aber widersprechen, weil die Welt voller Widersprüche ist.
Das ist für Behörden und Beamte ein täglich wiederkehrender Balance- und Kraftakt, der nur mit Gleichmut erträglich scheint. Vermutlich schwankt daher ihr Bild in der Öffentlichkeit oft zwischen höchster Bewunderung und spöttischem Kopfschütteln.