2. Etappe: Planung und Genehmigungsverfahren
Durststrecke
Auf der Reise ist diese Etappe eine lange Durststrecke, die viele Überraschungen mit sich bringt und wo lange kein Ende absehbar ist. Daher muss diese Etappe möglichst gut vorbereitet sein.
Wenn über die Machbarkeitsstudie das Bauvorhaben konkretisiert worden ist, folgt die Änderung der Flächennutzungspläne und meist die Aufstellung von Bebauungsplänen. Dazu werden Behörden und Bürger beteiligt, Gutachten erstellt und Beschlüsse durch den Gemeinderat gefasst. Das Verfahren kann leider dauern.
Die Lorica arbeitet viele Fragen parallel ab und beauftragt manches Gutachten früher als üblich. Das ist auch nötig, denn es hängt mehr dran, als man vermutet. Ein kurzer Überblick zu den üblichen Verdächtigen:
Artenschutzbeiträge, Erfassung von Biotoptypen, Landschaftspflegerische Begleitpläne und Ausführungsplanung, Immissionsgutachten, Bodengutachten, Landschaftsbild-Gutachten, Denkmalschutzfachliche Beurteilungen, Archäologische Prospektion, Brandschutzkonzept, Arbeitsschutzkonzept, Pflege- und Managementpläne, Rechtsgutachten, Umweltverträglichkeitsstudien usw. usw. usw.
Nach Abschluss der kommunalen Planung ist für die einzelne Komponenten der Landwerke eine Vielzahl an Baugenehmigungsverfahren zu führen. Sie fragen sich, wie Sie oder ihre Gemeinde das eigentlich alles machen sollen?